Die Sicherung des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen obliegt der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Gifhorn.
Neben der Erfassung und Bewertung potentieller Altlasten nimmt die Bodenschutzbehörde die nötigen Schritte zur Abwehr möglicher Gefahren, die von Altlasten ausgehen können, vor. Die Bodenschutzbehörde führt hierzu ein Verzeichnis über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten. Hieraus können Betroffene beispielsweise im Rahmen der Veräußerung oder des Kaufs eines Grundstücks gegen Gebühr Auskünfte einholen.
Im Rahmen öffentlicher Verfahren vertritt die Bodenschutzbehörde die Belange des Bodenschutzes und fördert so zum Beispiel auch die Nutzbarmachung brachliegender Grundstücke, dem sogenannten Flächenrecycling.
Zentrale Vorschriften sind das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und das Niedersächsische Bodenschutzgesetz.