Immissionsschutz

Die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Gifhorn ist zuständig für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und Beschwerden. Die grundsätzlichen Regelungen finden sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz und zahlreichen Verordnungen dazu. Die Aufgaben sind aufgeteilt zwischen der Immissionsschutzbehörde und dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Um schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken, überwacht die Immissionsschutzbehörde zum Beispiel genehmigungsbedürftige und nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen, ordnet im Einzelfall Maßnahmen an oder verfolgt entsprechende Ordnungswidrigkeiten. Zu den Aufgaben gehören auch die Beurteilung von Bauvorhaben hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen und die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an Bauleit- und Raumordnungsplanungen.

Über die nachfolgenden Dienstleistungen haben Sie die Möglichkeit mehr Informationen über den Aufgabenbereich zu erhalten:

IED - Tierhaltungsanlagen: Genehmigungen und Inspektionen

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

Lärm

Lästige Gerüche