Der Landkreis Gifhorn nimmt die Funktion der unteren Naturschutzbehörde sowie der unteren Waldbehörde für das Gebiet des Landkreises wahr.
Ziel ist es, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Zudem soll die Artenvielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt bewahrt und die Schönheit dieser abwechslungsreichen Landschaft erhalten bleiben. Denn eine intakte Umwelt und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen ist die Grundlage für kommende Generationen. Die Tätigkeit des Naturschutzes umfasst nicht nur die freie Landschaft, sondern auch den besiedelten Raum. Denn umfangreiche Eingriffe in den Naturhaushalt haben bereits zu einem starken Rückgang der Tier- und Pflanzenarten, aber auch zur Gefährdung und Zerstörung von Lebensräumen geführt.
Als Arbeitsgrundlage dienen uns verschiedene Gesetzte und Verordnungen, wie beispielsweise das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG), Bundeswaldgesetz (BWaldG), Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), um nur ein paar zu nennen.
Das umfangreiche Aufgabengebiet umfasst Themen wie: