Wasserbewirtschaftung

 

Der Landkreis Gifhorn nimmt die Funktion der unteren Wasserbehörde für das Gebiet des Landkreises wahr. Zusätzlich ist die untere Wasserbehörde auch die Aufsichtsbehörde für zahlreiche Wasser- und Bodenverbände.

Ziel ist es durch eine nachhaltige Bewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage der Menschen, als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie als nutzbares Gut zu schützen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben und insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.

Das Wohl der Allgemeinheit erfordert insbesondere, dass

  • nutzbares Wasser in ausreichender Menge und Güte zur Verfügung steht
  • Hochwasserschäden vermieden werden
  • landwirtschaftliche und urbane Flächen entwässert werden können
  • die Gewässer vor Verunreinigungen geschützt werden
  • die Bedeutung der Gewässer und ihrer Ufer als Lebensstätte für Pflanzen und Tiere berücksichtigt werden.

Als Arbeitsgrundlage dienen uns verschiedene Gesetze, Verordnungen und technische Richtlinien, wie beispielsweise das Wasserhaushaltsgesetz, das Niedersächsische Wassergesetz, die Abwasserverordnung, die Trinkwasserverordnung oder die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Das umfangreiche Aufgabengebiet umfasst Themen wie:

Zusätzlich verfügt die untere Wasserbehörde über ein Wasserunteruntersuchungslabor, welches eigenständig Trinkwasser- und Badewasserproben sowie Abwasserproben analysiert.

Auch Wasserproben privater Hausbrunnen und Teiche werden untersucht.