Fördermöglichkeiten

Der neue Förderkompass 2024 ist veröffentlicht

Jährlich stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Details zu bestehenden und neuen Förderprogrammen zusammen, um Interessierten eine erste Orientierung zu ermöglichen.

Auszug aktueller Fördermöglichkeiten

Digitalbonus. Niedersachsen

Dieser neue Digitalbonus soll Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen fördern. Ziel des Programms ist es, die digitale Transformation in KMU zu beschleunigen, um Wertschöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern.

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Dekarbonisierung des Mittelstands

Dekarbonisierungsmaßnahmen im Industriesektor oder der Einsatz/ Entwicklung von CCU oder CCS können KMU oder Großunternehmen können unter bestimmten Bedingungen eine Förderung erhalten. Der erste Förderaufruf startet im September 2024. Fördermöglichkeit für KMU ab 500.000€ Projektvolumen, für Großunternehmen ab 1.000.000€. 

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KMU innovativ: Ressourcen- & Kreislaufwirtschaft

Kleine und mittlere Unternehmen, die eine Weiterentwicklung zur umsichtigen Nutzung der Ressource Wasser oder zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft planen und damit einen Beitrag zur Zukunftsstrategie Forschung und Innovation leisten, können eine Förderung von bis zu 500.000€ erhalten.

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Niedersachsen Invest EFRE

Kleine oder mittelständige Unternehmen (KMU), die die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades steigern und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten, können eine Förderung bis zu 60% der Investitionssumme, in Anspruch nehmen. 

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Transformationsberatung Automobilzulieferer

Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für betreffende Unternehmen, die sich durch qualifizierte Beratungsunternehmen bei der Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen beraten lassen. (10.000 € einmalige Förderung).

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Betriebliche Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft

Kleine und mittlere Unternehmen, die Vorhaben zur Steigerung der Ressourceneffizienz planen, können bis zu 80% Förderung erhalten.

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Niederschwelliges Innovationsprogramm für KMU und Handwerk

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Eintrag im Handelsregister, können Sie innovative Vorhaben zu Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zu 35% gefördert bekommen.

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Klimaschutz & Energieeffizienz

Sofern Sie als Unternehmen, öffentlicher Träger oder Kultureinrichtung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, können bis zu 70% Förderung erhalten.

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Förderung von Unternehmensberatung

Wenn Sie eine Beratung mit dem Ziel der Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, können Sie einen Zuschuss von max. 3.500 € erhalten.

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Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Bei Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge im Meister-Handwerk, können Sie eine einmalige Förderung in Höhe von 10.000 € erhalten.

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Wirtschaftsnahe Infrastruktur (EFRE- Programmgebiete)

Sofern Sie ein Industrie- oder Gewerbegebiet erschließen, ausbauen oder revitalisieren wollen, können Sie eine Förderung in Anspruch nehmen.

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LEADER Projektförderung

Wenn Sie im Landkreis Gifhorn ein soziales, kulturelles oder wirtschaftliches Projekt zur Weiterentwicklung des ländlichen Raums planen, können Sie möglicherweise eine Förderung bis max. 125.000 € über LEADER erhalten.

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LEADER ISENHAGENER LAND

LEADER-REGION Lachte- Lutter- Oker

LEADER SÜDKREIS Gifhorn

KMU-Förderung des Landkreis Gifhorn

Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung bietet das Förderinstrument des Landkreises für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ziel der Richtlinie ist die Schaffung und Sicherung neuer Arbeitsplätze. Die Stabsstelle Regionalentwicklung berät und informiert Unternehmen, die eine Betriebsstätte errichten oder erweitern wollen. Sofern Ihr Vorhaben förderfähig ist, erhalten Sie einen Investitionszuschuss.

 

KMU-Richtlinie ab 01.01.2023

Merkblatt KMU-Förderung

Antragsformular

Anlage 1 - Vollmacht Steuerberater

Anlage 2 - Erklärung Identität Investor-Nutzer

Anlage 3 - Beschäftigungsstruktur

Anlage 4 - Erklärung zur elektronischen Belegarchivierung/ Buchführung

Anlage 5 - Selbsterklärung zum Handel mit Russland und Weissrussland

Hinweise für Antragstellende

Datenschutzhinweise

 

Ansprechpartner

Frau Andrea Hack
Stabsstelle Regionalentwicklung
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: andrea.hack(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-8807

Frau Leonie Chehade
Stabsstelle Regionalentwicklung
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: leonie.chehade(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-408

Herr Burmeister-Wegner
Stabsstelle Regionalentwicklung
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: joerg.burmeister(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-404

MikroSTARTer

Die fachkundige Stelle beim Landkreis Gifhorn (Stabsstelle Regionalentwicklung) ermöglicht ein MikroSTARTer-Darlehen.

Der MikroSTARTer unterstützt Gründungswillige und junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach ihrer Unternehmensgründung.

Der Förderkredit finanziert Voll- und Teilzeitgründungen ebenso wie Unternehmensnachfolgen und Betriebserweiterungen. Mit ihm kann sowohl in Maschinen, Einrichtung und Büroausstattung als auch in Marketing, das Warenlager oder in Aus- und Weiterbildung investiert werden. Bankübliche Sicherheiten sind nicht erforderlich. Die Laufzeiten betragen 7 Jahre, wobei die ersten zwölf Monate tilgungsfrei sind.

Das Darlehen wird von der NBank direkt im Auftrage des Landes in Höhe von mindestens 5.000 Euro und maximal 40.000 Euro vergeben. Bevor der Kredit vergeben werden kann, muss ein positives Votum über die Erfolgsaussichten des Vorhabens bei einer sogenannten fachkundigen Stelle eingeholt werden. Neben der Beratungsstelle der NBank beurteilt dies in der Region der Landkreis Gifhorn.

Für das Erstgespräch müssen bei Gründungen ein Businessplan oder bei bestehenden Unternehmen eine Vorhabenbeschreibung bei der fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Daneben sind eine Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre, ein Investitions- und Finanzierungsplan und ein Lebenslauf einzureichen. Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der NBank.

Weitere Informationen zum MikroSTARTer finden Sie auf der Internetseite der NBank.
 

Ansprechpartner
Herr Burmeister-Wegner
Stabsstelle Regionalentwicklung
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: joerg.burmeister(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-404

Frau Andrea Hack
Stabsstelle Regionalentwicklung
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: andrea.hack(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-8807

Förderprogramm zur Ansiedlung von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen

Um die ärztliche Versorgung im Landkreis Gifhorn langfristig zu sichern, hat der Landkreises Gifhorn ein Förderinstrument geschaffen, dass eine finanzielle Unterstützung bei Neuansiedlung, Übernahme einer Praxis sowie Einrichtung einer Zweigpraxis im Landkreis Gifhorn bieten, wenn eine Unterversorgung in dem jeweiligen Gebiet vorliegt oder droht.

Es sollen hiermit günstige Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen und modernen Gesundheitsstandort geschaffen werden.

Die Wirtschaftsförderung berät und informiert Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendpsychotherpeut*innen. Sofern das Vorhaben förderfähig ist, erhalten Sie eine Ansiedlungsprämie.

RL-Förderung Ärzt*innen ab 01.07.2022

Merkblatt Antragsverfahren

Antragsformular

Anlage 1 - Vollmacht Steuerberater

Datenschutzhinweise

 

Frau Andrea Hack
Stabsstelle Regionalentwicklung
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: andrea.hack(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-8807

Frau Leonie Chehade
Stabsstelle Regionalentwicklung
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: leonie.chehade(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-408

Herr Burmeister-Wegner
Stabsstelle Regionalentwicklung
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
E-Mail: joerg.burmeister(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-404