Die Betreuungsstelle ist eine Fachbehörde und übernimmt strukturell steuernde Aufgaben im gesamten Betreuungswesen. Dazu nehmen die Mitarbeitenden folgende Aufgaben wahr:
Registrierung beruflicher Betreuer nach § 23 ff. Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Um rechtliche Betreuungen berufsmäßig zu führen, ist eine Registrierung bei der örtlichen Betreuungsstelle erforderlich.
Für die erstmalige Registrierung als beruflicher Betreuer ist die Einreichung eines Antrags erforderlich. Es wird darum gebeten den Antragsvordruck nebst Anlagen zu nutzen, sowie ein Anschreiben und Lebenslauf beizufügen. Da die beruflichen Qualifikationen im Original einzureichen sind, empfiehlt es sich einen Termin zur Antragsabgabe zu vereinbaren.
Die genauen Anforderungen an die Registrierung und den Ablauf können den Merkblättern zum Registrierungsverfahren entnommen werden.
Das Aufgabengebiet der gesetzlicher Betreuung beinhaltet gemäß § 25 BtOG gewisse Mitteilungs- und Nachweispflichten des Betreuers gegenüber der Stammbehörde. Die Meldezeiträume entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Merkblatt. Um die Mitteilungen und Nachweise mitzuteilen nutzen Sie bitte unser Formular Mitteilungs- und Nachweispflichten und den Vordruck Halbjährliche Mitteilung. Es wird empfohlen sich die Meldezeiträume und Pflichten zu notieren, damit diese fristgerecht gemeldet werden können.
Die Registrierung als beruflicher Betreuer gilt bundesweit. Die Festsetzung der Vergütung erfolgt durch das zuständige Amtsgericht nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz und gilt ebenfalls bundesweit.
Voraussetzung an die Sachkunde:
Für die Registrierung als beruflicher Betreuer ist der Erwerb der Sachkunde erforderlich. Durch die Sachkunde werden Kenntnisse aus den verschiedenen betreuungsrelevanten Bereichen, wie den rechtlichen Grundlagen zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, Betreuungsführung, Personensorge, betreuungsrelevante Erkrankungen und Behandlungen, Vermögenssorge, sozialrechtliche Hilfeleistungen, Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen, sowie die unterstützte Entscheidungsfindung vermittelt.
Dazu bieten zertifizierte Bildungsträger einen Sachkundelehrgang über 11 Module an, die optimal auf die beruflichen Aufgaben eines Betreuers zugeschnitten sind und den Einstieg erleichtern. Der Erwerb der Sachkunde ist vor der Antragsstellung erforderlich. Auf Antrag wird vorab geprüft, welche Module bereits durch das Grundstudium bzw. die Grundausbildung anerkannt werden und somit erfüllt sind.
Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, sowie Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt erfüllen diese Voraussetzung, genauso wie Absolventen der Studiengänge Berufsbetreuer oder Curator de jure.
Eine Betreuung muss bei dem zuständigen Amtsgericht angeregt werden. Die Zuständigkeit des Amtsgerichtes richtet sich nach dem Wohnort bzw. dem dauerhaften Aufenthaltsort der betroffenen Person. Für den Landkreis Gifhorn sind die Amtsgerichte Gifhorn und Wolfsburg wie folgt zuständig:
Amtsgericht Gifhorn |
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Amtsgericht Wolfsburg |
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Falls Sie sich noch weiter informieren möchten, stehen Ihnen folgende Informationen zur Verfügung
Um für eine ehrenamtliche Betreuung vorgeschlagen werden zu können, ist eine Eignungsprüfung durch die Betreuungsstelle notwendig. Die Eignungsprüfung wird im persönlichen Gespräch und mittels Prüfung eines einfachen Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach §30 Absatz 5 des BZRG, einer Eignungserklärung und eines Auszugs aus dem Schuldnerverzeichnis durchgeführt. Um das Schuldnerverzeichnis abrufen zu können folgen Sie bitte der nachfolgenden Anleitung: Anleitung zur Einholung des Auszugs aus dem Schuldnerverzeichnis