Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

veröffentlicht: am 27.05.2021     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.

Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 27.05.2021, 3:11 Uhr:

  • Anzahl der positiv getesteten Personen: 6.001 (+ 13)
  • Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 74
  • Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 41,9 (- 10,2)
  • Todesfälle: 182 (+/- 0)

Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 24.562 (+ 184)

Anzahl Erst- und Zweitimpfungen gesamt (Stand 27.05.2021): 63.520 (+ 4.017)

Anzahl der der nachgewiesenen Corona-Mutation (Veröffentlichung einmal pro Woche): 1.097 (+ 50)

Aktuelle Situation in den Gebietseinheiten (aktuell Infizierte, Veröffentlichung einmal pro Woche):

  • Stadt Gifhorn: 66
  • Stadt Wittingen: 10
  • Gemeinde Sassenburg: 10
  • Samtgemeinde Boldecker Land: 21
  • Samtgemeinde Brome: 17
  • Samtgemeinde Hankensbüttel: 4
  • Samtgemeinde Isenbüttel: 21
  • Samtgemeinde Meinersen: 27
  • Samtgemeinde Papenteich: 26
  • Samtgemeinde Wesendorf: 19
  • Gesamt: 221

 

Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:

  • Laufende/aktive Fälle: 13
  • davon Neuinfektionen: 0
  • Aktuell betroffene Einrichtungen:
    • Seniorengut Sonnenheide; Groß Oesingen

Weitere Informationen:

  • In der Grundschule Meine wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde für eine Gruppe eine Quarantäne bis zum 03.06.2021 angeordnet.

 

Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (Corona-Verordnung):

  • Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht
  • Kontaktbeschränkung: Ein Haushalt + zwei Personen eines weiteren Haushaltes; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt
  • Kindertagesstätten: Eingeschränkter Betrieb
  • Schulen: Wechselunterricht (Szenario B)
  • Sport:
    • Indoor-Sportangebote: Im Rahmen der Kontaktbeschränkung erlaubt
    • Outdoor-Sportangebote: Gruppensport für Kinder bis einschließlich 18 Jahren (max. 30 Kinder und nicht wechselnde Gruppenzusammensetzung), Sport für Erwachsene nur kontaktlos möglich, negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig; Schwimm- und Reha-Kurse mit bis zu 20 Personen möglich
  • Einzelhandel: Zutritt mit negativem Testergebnis / vollständigen Impfnachweis / Genesenennachweis
  • Gastronomie: Außer-Haus-Verkauf; Außengastronomie erlaubt, negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig; Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr
  • Körpernahe Dienstleistungen: erlaubt; sofern die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung nicht durchgängig getragen werden kann, ist ein negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig
  • Tourismus: mit begrenzter Kapazität möglich 

 

Erleichterungen für vollständig geimpfte und genesene Personen:

  • Beschränkungen für private Zusammenkünfte sowie Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr
  • bei privaten Zusammenkünften mit anderen als geimpften oder genesenen Personen, gelten geimpfte oder genesene Personen nicht als weitere Person
  • Beschränkungen beim kontaktlosen Sport nach § 28b IfSG gelten nicht mehr
  • Ausnahmen von der nach Landesrecht vorgesehenen Quarantäne–Pflicht

 

Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

  • Auf Parkplätzen des Einzelhandels
  • In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
  • Im ÖPNV
  • Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
  • Auf Wochenmärkten

Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:

  • MNB-Pflicht in der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz)
  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen

 
Corona-Hotlines

Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:

  • Telefonnummer: 0800/8282444
  • Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr

Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:

  • Telefonnummer: 0800/8282555
  • Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr

 
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:

Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
  • medizinische Masken 

 
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.