Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
veröffentlicht: am 30.06.2021
Presseinformation
Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn
Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 30.06.2021, 3:14 Uhr:
- Anzahl der positiv getesteten Personen: 6.114 (+ 1)
- Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 7
- Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 4,0 (+ 0,6)
- Todesfälle: 187 (+/- 0)
Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 25.413 (+/- 0)
Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:
- Laufende/aktive Fälle: 0
- davon Neuinfektionen: 0
Aktuelle Corona-Regeln in Kürze:
Folgendes gilt ab Montag, 21.06.2021, im Landkreis Gifhorn (7-Tage-Inzidenz unter 10):
- Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten; Abstandsgebot und Maskenpflicht; Hygienekonzept in geöffneten Einrichtungen
- Kontaktbeschränkung: Drinnen max. 25 Personen, draußen max. 50 Personen; Bei negativem Test mehr als 25 bzw. 50 Personen erlaubt; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt; Kinder bis einschließlich 14 Jahren können sich in Gruppen mit max. 10 Personen treffen
- Kindertagesstätten: Regelbetrieb (Szenario A)
- Schulen: Präsenzbetrieb (Szenario A)
- Sport: Indoor- und Outdoor-Sportangebote geöffnet
- Einzelhandel: Medizinische Maskenpflicht in Verkaufsräumen und Eingangsbereichen
- Gastronomie (Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Bars [auch Shisha-Bars]): geöffnet; medizinische Maskenpflicht in Innenräumen; private Feiern mit geschlossenem Personenkreis und ohne Personenbeschränkung; Abstandsgebot und Maskenpflicht entfällt bei private Feiern; Testpflicht bei mehr als 25 Personen (drinnen) und 50 Personen (draußen)
- Diskotheken und Clubs: Testpflicht; Abstandsgebot und Maskenpflicht entfällt
- Körpernahe Dienstleistungen (auch Prostitution): erlaubt; medizinische Maskenpflicht; Testpflicht entfällt, auch wenn während der Dienstleistung die medizinische MNB nicht dauerhaft getragen werden kann
- Tourismus: erlaubt
- Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (auch Sportveranstaltungen sowie Kinos, Theater, Opern-/Konzerthäuser): geöffnet; drinnen (max. 25 Personen) und draußen (max. 50 Personen) entfällt Abstandsgebot und Maskenpflicht; drinnen (mehr als 25 Personen) und draußen (mehr als 50 Personen) gilt Abstandsgebot und Maskenpflicht weiterhin (Ausnahme: negativer Test)
- Zoos, Tierparks, botanische Gärten, Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien und Freizeitparks: geöffnet
- Schwimmbäder, Thermen, Saunen, Freibäder: geöffnet
- Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte: geöffnet; medizinische Maskenpflicht
Erleichterungen für vollständig geimpfte und genesene Personen:
- Beschränkungen für private Zusammenkünfte sowie Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr
- bei privaten Zusammenkünften mit anderen als geimpften oder genesenen Personen, gelten geimpfte oder genesene Personen nicht als weitere Person
- Beschränkungen beim kontaktlosen Sport nach § 28b IfSG gelten nicht mehr
- Ausnahmen von der nach Landesrecht vorgesehenen Quarantäne–Pflicht
Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:
- Im Einzelhandel und Dienstleistungsbetrieben sowie in den zugehörigen Eingangsbereichen
- Im ÖPNV
Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:
- Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen
Corona-Hotlines
Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:
- Telefonnummer: 0800/8282444
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr
Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:
- Telefonnummer: 0800/8282555
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:
Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
- Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
- medizinische Masken
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.