In der Zeit vom 18.01. bis 22.01.2024 bezieht die Kreisverwaltung ihre neuen Räumlichkeiten im neuen Kreishaus III (ehemalige Sparkasse). Foto: Landkreis Gifhorn
Eingeschränkte Sprech- und Servicezeiten für Teilbereiche der Kreisverwaltung in der Zeit vom 18.01.2024 bis 22.01.2024
veröffentlicht: am 02.01.2024
Presseinformation
In der Zeit vom 18.01. bis 22.01.2024 wird das ehemalige Gebäude der Sparkasse – neu Kreishaus III – durch die Kreisverwaltung bezogen.
Die damit verbundenen umfangreichen Umzüge haben zur Folge, dass Teilbereiche der Kreisverwaltung in dieser Zeit nur eingeschränkt und ausschließlich telefonisch oder per E-Mail zu erreichen sind.
Betroffen sind folgende Abteilungen:
- Abteilung 3.2 – Allgemeine Hoheitsangelegenheiten, AsylbLG
- Abteilung 8.1 – Zentrale Gebäudewirtschaft
- Abteilung 8.2 – Kreisstraßenwesen
- Abteilung 8.3 – Bauordnung und Ortsplanung
- Abteilung 9.1 – Natur- und Landschaftsschutz, Landeswaldgesetz
- Abteilung 9.3 – Abfallbewirtschaftung, Boden- und Immissionsschutz
Vor-Ort-Termine können nicht vergeben werden.
Diese genannten Abteilungen sind ab dem 23.01.2024 im Kreishaus III vorhanden und zu den allgemeinen Sprech- und Servicezeiten wieder uneingeschränkt erreichbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis.