Das Land Niedersachsen hat am vergangenen Wochenende seine Absonderungs-Verordnung aktualisiert und setzt somit die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz von Anfang Januar um. Die neuen Quarantäneregeln sind in ganz Niedersachsen gültig.
Grundsätzlich wurde die Quarantänepflicht für corona-positive Personen von 14 auf zehn Tage reduziert. Der Impfstatus hat dabei keine Auswirkungen auf die Quarantänedauer. Ein Freitesten per Schnelltest ist nun nach sieben Tagen möglich. Dieser Schnelltest muss von einem offiziellen Testzentrum, einer Apotheke oder einer Arztpraxis durchgeführt und bescheinigt werden. Die Quarantäne kann grundsätzlich erst beendet werden, wenn die betroffene Person 48 Stunden symptomfrei ist.
Für weitere Informationen verweist die Kreisverwaltung auf die Öffentlichkeitsarbeit des Landes Niedersachen unter: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/niedersachsen-veroffentlicht-uberarbeitete-absonderungsverordnung-ab-samstag-neue-regeln-fur-infizierte-und-kontaktpersonen-207734.html sowie auf die Übersichtsgrafiken unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Quarantaene/hinweise-zur-quarantane-187498.html.
Das Gifhorner Gesundheitsamt folgt selbstverständlich den Regelungen und Maßnahmen der niedersächsischen Absonderungs-Verordnung.