Der Bund-Länder-Beschluss hat allen Bürgerinnen und Bürgern ein kostenloses Schnelltestangebot pro Woche in Aussicht gestellt. Lange Zeit lag kein Konzept seitens des Landes Niedersachen für ein solches Angebot vor. Dennoch hat die Kreisverwaltung umgehend intensive Marktrecherchen und Gespräche auf kommunaler Ebene geführt, um dieses Angebot schnellstmöglich umzusetzen.
Seit Anfang dieser Woche sind die Rahmenbedingungen des Landes Niedersachsen mittels einer Verordnung bekannt – aufgrund der guten Vorbereitung konnten bereits am heutigen Freitag die ersten Beauftragungen für Testzentren im Landkreis Gifhorn erteilt werden. Aufgrund der hohen Relevanz und der hohen Nachfrage des Schnelltestangebots in der Bevölkerung war es der Kreisverwaltung wichtig, ein fundiertes und nachhaltiges Angebot zu schaffen. Die Kreisverwaltung hat mit einer Vielzahl von potentiellen Anbietern zur Umsetzung eines Schnelltestangebots im Landkreis Gifhorn Gespräche geführt. Aufgrund der Landesvorgaben haben jedoch einige bundesweit tätige Unternehmen ihr Interesse zurückgezogen, da sich der nötige Aufwand nicht mit den vorgegebenen Konditionen des Landes deckt.
Durch die intensiven Recherchen des Landkreises Gifhorn wird jedoch in Kürze in dem Mehrgenerationenhaus der Diakonie Gifhorn als Standort in der Gifhorner Innenstadt der Testbetrieb aufgenommen. Für einen Testbetrieb im ehemaligen Ratsweinkeller befindet sich die Kreisverwaltung für einen weiteren Standort in der Innenstadt mit dem von der Stadt Gifhorn vorgesehenen Anbieter in guten Gesprächen. Ergänzend dazu befindet sich die Kreisverwaltung in Gesprächen mit verschiedenen Lokalen Akteuren wie dem Helios Klinikum und dem DRK, um Möglichkeiten für weitere lokale Testzentren zu erörtern. Damit schafft der Landkreis Gifhorn eine Unterstützung und Entlastung der 43 Arztpraxen und acht Apotheken, die sich bereits zur Abnahme von Schnelltest angemeldet haben.
Außerdem führt die Kreisverwaltung mit vier weiteren potenziellen Anbietern Vermittlungsgespräche, um gemeinsam mit den Gebietseinheiten des Landkreises Gifhorn weitere Testzentren an mehreren gut erreichbaren Orten anbieten zu können. Die Gebietseinheiten haben dafür schon mögliche Standorte genannt, damit Schnelltestzentren in der Fläche angeboten werden können.
Die von der Kreisverwaltung vorgeschlagen und im Kreissauschuss beschlossenen Nutzung der Corona-Test-Apps Luca und Pass-Go kommen jetzt ebenfalls zum Einsatz. Die Luca-App stellt eine erhebliche Erleichterung für die Unternehmen dar, da sie den Kontaktzettel ersetzen würde. Hierdurch soll eine Nachverfolgung für die Gesundheitsämter erleichtert werden. PassGo hingegen ermöglicht es, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger – welcher die App auf seinem Smartphone installiert hat – sein Corona-Schnelltest-Ergebnis anzeigen lassen kann.
Der Auftrag für die Nutzung der Luca-App wurde bereits erteilt und für die Pass-Go-App bewirbt sich der Landkreis Gifhorn als Modellregion. Auch hier hat der Landkreis durch eine intensive Vorbereitung eine Lösung gefunden. Selbstverständlich ist die Luca-App für die gängigen Betriebssysteme Android und IOS (Apple) nutzbar und kann in den Appstores runtergeladen werden.
Landrat Dr. Andreas Ebel zeigt sich über die Aufregung durch die Stadt Gifhorn erstaunt:
„Bisher fand eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit der Stadt Gifhorn im Krisenstab statt. Dabei zeigten sich beide Seiten in dieser schwierigen Zeit als sehr verlässliche Partner. Mir ist es wichtig, dass sich die kommunale Familie in dieser schwierigen Phase nicht auseinanderdividieren lasse, denn unsere oberste und wichtigste Aufgabe ist der Bevölkerungsschutz, dem alle persönlichen Belange und Befindlichkeiten unterzuordnen sind. Die Kreisverwaltung hat bisher alles Wichtige getan und wird es auch in Zukunft tun, um den Ansprüchen der Bevölkerung im Landkreis Gifhorn gerecht zu werden.“
Außerdem betont Landrat Dr. Ebel, dass die Testungen nur ein Standbein der Pandemiebekämpfung sein können. Daneben muss auch die Impfkampagne weiter Fahrt aufnehmen und die wichtigen Abstands-und Hygieneregeln eingehalten werden.