Der Landrat bzw. die Landrätin wird direkt von den Wahlberechtigten des Landkreises Gifhorn gewählt. Bei dieser Wahl haben die Wähler und Wählerinnen nur eine Stimme. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Erreicht kein Kandidat / keine Kanditatin die absolute Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden jeweils bestplatzierten Bewerbern und Bewerberinnen. Bei der Stichwahl ist Wahlsieger/in, wer die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
Die Landratswahl fand am 12.09.2021 statt. Eine Stichwahl war am 26.09.2021 erforderlich.