Bei mir brennt es nicht!/?
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betrroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." (OVG Münster 10A 363/86)
Wer hilft, wer prüft, wer berät?
Für die Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr, also dem Abwehrenden Brandschutz, sind die jeweiligen (Samt-)Gemeinden und Städte verantwortlich. Ihnen obliegt es die Feuerwehr ausreichend mit Personal und Gerät auszustatten. Darüber hinaus ist für die überörtlichte Hilfe und übergeordnete Aufgaben die Kreisfeuerwehr bzw. der Fachbereich Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen zuständig.
Für den vorbeugenden und Teile des anlagentechnischen Brandschutzes sind die Brandschutzprüfer des Landkreises zuständig. Gemäß § 14 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) müssen "bauliche Anlagen so errichtet, geändert und instand gehalten werden und so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Soweit die Mittel der Feuerwehr zur Rettung von Menschen nicht ausreichen, sind stattdessen geeignete bauliche Vorkehrungen zu treffen."
Die Brandschutzprüfer bilden die Brandschutzdienststelle. Sie prüfen die Einhaltung der o. g. Schutzziele bei Bauvorhaben und regelmäßig bei besonderen Objekten im Rahmen der Brandverhütungsschau. Sie beraten darüber hinaus bei Fragen zum vorbeugenden baulichen und anlagentechnischen Brandschutz und sind das Bindeglied zu den Freiwilligen Feuerwehren.
Zuständigkeiten
Die Brandschutzdienststelle gliedert sich in zwei Brandschaubereiche auf:
Brandschaubereich Nord (Ansprechpartner Herr Harms):
Brandschaubereich Süd (Ansprechpartner Herr Kraul):
Für allgemeine Anfragen (Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten, Brandmeldeanlagen o. ä.) ist die Brandschutzdienststelle über das Funktionspostfach brandschutzdienststelle(at)gifhorn.de zu erreichen.