natürlich wild

Maßnahmenprogramm zur Föderung der Artenvielfalt und Biodiversität der Landschaft im Landkreis Gifhorn

"Natürlich Wild" - Programmansatz

Das Maßnahmenprogramm „Natürlich wild“ des Landkreises Gifhorn soll einen aktiven Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt und der Biodiversität in der Landschaft leisten.

In der Kulturlandschaft sind Hecken, Feldgehölze, Streuobstwiesen, Feld– und Wegraine, Baumreihen oder auch Einzelbäume eine wertvolle Bereicherung. Sie bilden jeweils „Hot-Spots“ der biologischen Vielfalt. Unzählige Tierarten wie Vögel, Insekten, Spinnen und Reptilien finden hier ihren Nahrungs– und Lebensraum.

Das Programm „Natürlich wild“ unterstützt das Engagement von Kommunen, Verbänden, Vereinen und Initiativen bei ihrem Einsatz für die Umwelt.

Wie das funktioniert? Der Landkreis Gifhorn stellt durch das Programm „Natürlich wild“ kostenlos standortheimische Bäume, Sträucher, Obstbäume und regionales Saatgut zur Verfügung. Bei den notwendigen Zäunen beteiligt sich der Landkreis Gifhorn darüber hinaus mit 25 Prozent an den Materialkosten.

Dadurch leistet der Landkreis Gifhorn seinen individuellen Beitrag, um dem aktuell stattfindenden Artenrückgang in der Landschaft und an den Ortsrändern etwas entgegen zu setzen. Es liegt in unserer Hand wichtige Strukturen für Pflanzen und Tiere zu schaffen, ihre Ausbreitung zu gewährleisten und wichtige Trittsteine im großen Mosaik diverser Lebensräume wiederherzustellen und zu erhalten.

„Natürlich Wild“ - Ökologische Bedeutung

Hecken, Feldgehölze, Streuobstwiesen und Baumreihen sind wertvolle Strukturen:

  • Sie beleben und gliedern die Landschaft
  • Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Sie sind Ansitz- und Singwarte für Vögel, bieten Nistmöglichkeit, Deckung und Schutz vor der Witterung und werden von vielen Tieren zur Nahrungssuche und als Winterquartier genutzt
  • Sie vernetzten Biotope und dienen Tieren und Pflanzen als Ausbreitungswege
  • Sie wirken klimaregulierend und als Windschutz
  • Sie bieten Sichtschutz
  • Sie filtern Luftschadstoffe und „schlucken Lärm“
  • Sie verhindern bzw. minimieren Bodenerosion
  • Sie regulieren den Wasserhaushalt, indem sie den Oberflächenabfluss vermindern

Zu den gehölzartigen Strukturen gehören auch die Kraut- und Blütensäume, häufig in Verbindung mit Feld– und Wegrainen, welche einen Übergang von den Kulturflächen zu den Gehölzen bilden. Diese begleitenden Ruderalflächen und Blütensäume unterstützen die Biotopvernetzung.

Viele Heckenbewohner bewegen sich nur im Umkreis von 50 bis 200 Meter ihrer Hecke. Daher können zusätzliche Strukturelemente, wie Lesesteinhaufen, Trockensteinmauern und Totholzhaufen  den ökologischen Wert von den genannten Gehölzstrukturen erhöhen.

Trockenrasen, bestehende Weg– und Feldraine, wertvolle Magerwiesen, Streuwiesen oder sonnige, magere Böschungen, Feucht– und Riedgebiete sowie Brutgebiete für Offenlandarten und Wiesenvögel sind für Hecken– und Gehölzpflanzungen, aufgrund der bestehenden hohen ökologischen Bedeutung, nicht geeignet.

 

Förderung

Gefördert werden:

  • Pflanzung standortheimischer Bäume und Sträucher als Hecken, Feldgehölze, Baumreihen oder Einzelbaumpflanzung
  • Pflanzung von Obstbaumreihen oder Streuobstwiesen mit Hochstammobstbäumen
  • Anlage dauerhafter Blühflächen oder -säume mit Saatgut aus den regionalen Ursprungsgebieten mit einer Größe von mind. 500 m². Vorhandene Säume mit einer Breite von mind. drei Metern und bei Neuanlage mindestens fünf Metern Breite

Kriterien:

  • Pflanz– und Saatgut kostenlos vom Landkreis Gifhorn
  • Materialkosten der Zäunung (Eichenspaltpfähle und Draht) werden mit 25 % bezuschusst
  • Gefördert werden nur Flächen in der freien Landschaft, am Wegrand und im Ortsumfeld ohne anderweitige Verpflichtung. Das Programm gilt nicht für Privatgärten und Innerortsflächen
  • Pflanzungen erfolgen vorwiegend auf Ackerflächen, aber auf Ackerflächen der Agrarförderung dürfen keine Blühmischungen aufgebracht werden
  • Bei Heckenpflanzungen wird vorab geprüft, dass es nicht zu Biodiversitätsschäden kommt
  • Beachtung von gesetzlich geschützten Flächen
  • Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Pflege und dauerhaften Erhaltung der Gehölze

Hier finden Sie den Flyer zum Maßnahmenprogramm

Wie funktioniert es?

Am 14. November 2020 war eine gemeinsame Pflanzaktion im gesamten Landkreis Gifhorn geplant, die aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie auf das frühe Führjahr 2021 verschoben wird. Informationen und die Termine werden zeitnah veröffentlicht.

Die 2. gemeinsame Pflanzaktion ist für den Herbst 2021 geplant. Das Formular zur Anmeldung finden Sie hier. Reichen Sie das Anmeldeformular mit den Auswahllisten Landschaftsgehölze und Obstgehölzen bei der Naturschutzbehörde des Landkreises ein.

Bei der Planung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Umwelt behilflich. Bei Bedarf erfolgt bei einem gemeinsamen Ortstermin die Abstimmung zur Fläche und der geeigneten Pflanzenauswahl.

Mit der zentralen Pflanzaktion kann jeder Einzelne ganz konkret etwas für Insekten und Tiere tun. Zusammen mit Vereinen, Verbänden und mit der Hilfe jedes Einzelnen können alle die Umwelt schützen, indem sie zahlreiche neue Bäume, Obstbäume und Hecken pflanzen. Helfen Sie mit!

Kontakt und Information

Landkreis Gifhorn

Fachbereich 9.1 Natur– und Landschaftsschutz
Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn

Tel.: 05371 82-753

E-Mail: naturschutz@gifhorn.de