Schulträgerschaft bedeutet, dass die Schulträger das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten haben. Schulträger der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Oberschulen im Landkreis Gifhorn sind die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt. Für die Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, Förderschulen und Berufsbildenden Schulen im Landkreis Gifhorn ist der Landkreis Schulträger.
Darüber hinaus ergänzen Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) das öffentliche Schulwesen. Träger dieser Schulen können z. B. Religionsgemeinschaften oder Gesellschaften sein.
Abhängig von den Schulstandorten erfolgt die Schulanwahl.