Menschen mit Behinderungen

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und –führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können (§ 90 Abs. 1 SGB IX).

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen, wenn sie wesentlich in der gleichberechtigen Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalls Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann (vgl. § 99 Absatz 1, SGB IX).

 

Die Leistungen der Eingliederungshilfe (102 Abs. 1 SGB IX) umfassen:

- Leistungen zur sozialen Teilhabe (113 SGB IX) z.B. besondere Wohnform, qualifizierte Assistenzleistungen, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten z.B. Tagesstätte (ehemals stationäre und ambulante Leistungen)

- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (111 SGB IX) z.B. Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen, Budget für Arbeit

- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX)

- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 109 SGB IX)

 

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Rehabilitationsträger (z.B. Krankenkasse, Arbeitsagentur) nachrangig. Bei bestimmten Leistungen wird vorrangig auf Einkommen und Vermögen zurückgegriffen. Die Einkommens- und Vermögensgrenzen ergeben sich aus §§ 136 und 140 SGB IX.     

Um diese Leistungen zu erhalten muss ein Antrag gestellt werden (§108 SGB IX). Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden. Ein entsprechendes Antragsformular wird Ihnen auf Anforderung zugesandt. Sie können den Antrag auch online über das Serviceportal des Landkreises Gifhorn stellen. 

Die Ansprechpartner in der Abteilung 5.3 können über die Vermittlung unter 05371 82-0 erfragt werden. Wir beraten Sie gerne.